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Neue Corona-Regeln ab 2.4.22

Erstellt am 01.04.2022

Neue Coronavirus-Basisschutzverordnung 2. April 2022

Ab dem 2. April 2022 gilt eine neue hessische Verordnung. Diese enthält für die Jugendarbeit keine Regelungen oder Einschränkungen mehr. Folgende Änderungen sind damit verbunden:

1) Es besteht keine Maskenpflicht mehr bei Treffen, bei Veranstaltungen und in Angeboten der Jugendarbeit.

2) Es bestehen keine Zugangsregelungen (2G oder 3G) mehr für Treffen, für Veranstaltungen und in Angeboten der Jugendarbeit.

3) Es bestehen keine Personenbegrenzungen mehr bei Treffen, bei Veranstaltungen und in Angeboten der Jugendarbeit.

4) Die Pflicht zur Umsetzung von Abstands- und Hygienekonzepten für Treffen, Veranstaltungen und in Angeboten der Jugendarbeit besteht nicht mehr.

Für lokale oder regionale Hotspots können einzelne Regelungen wieder verschärft werden. Hierüber wird aber nur bei massiv steigenden Inzidenzen entschieden. Aktuell sind in Hessen keine Hotspots festgelegt.

Unsere bisherigen Hygieneregeln verlieren damit ihre Gültigkeit.

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