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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen der DPSG Marburg
(Beschlossen durch die Stammesversammlungen am 25.1.15 und 5.2.17)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich und gelten für alle Aktionen oder Veranstaltungen der DPSG-Marburg. Für einige Veranstaltungen kann es zusätzliche Bedingungen geben, die entsprechend bekannt gegeben werden.
Die Kursiv gesetzten Texte sind nicht Teil der AGB, sondern eine Übertragung für Kinder.
Diese Regeln gelten ab jetzt für alle Aktionen und Lager der DPSG-Marburg.
Manchmal sind noch zusätzliche Regeln nötig.
Die Erklärung für Kinder gilt nicht für Rechtsanwälte.

Anmeldung

Die Anmeldung zu allen Aktionen und Veranstaltungen muss schriftlich (per Post oder Mail) mit den geforderten Anmeldedaten erfolgen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen wir die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Der Teilnehmer (bei Personen unter 18 Jahren deren Erziehungsberechtigte) bestätigt mit der Anmeldung zugleich, dass er die angeführten Voraussetzungen erfüllt (z.B. Alter).
Für die Teilnahme an der Aktion oder Veranstaltung ist normalerweise die Reihenfolge der Anmeldung (Datum des Eingangs) entscheidend. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz besteht aber nicht. Die nach Erreichen der Teilnehmerzahl eingehenden Anmeldungen werden auf eine Warteliste gesetzt. Die Teilnahme kann aus einem wichtigem Grund verweigert werden (zB regelmäßiges, problematischers Verhalten in Gruppenstunden).
Alle Teilnehmer erhalten eine Anmeldebestätigung.
Die Erziehungsberechtigten übertragen für die Dauer der Aktion oder Veranstaltung ihre Aufsichts- und Erziehungsgewalt auf die Leiter der Aktion bzw. Veranstaltung. Diese können davon ausgehen, dass der Teilnehmer, entsprechend Alter und Reife in der Lage ist, einen Teil der Verantwortung bezüglich der Gruppe, Umgang mit Sachwert usw. selbst zu tragen.
Die Erziehungsberechtigten hinterlassen für die Zeit der Aktion oder Veranstaltung eine Telefonnummer, unter der sie oder eine Vertrauensperson in Notfällen zu erreichen sind.
Für Aktionen und Lager muss man mit einer richtigen Anmeldung angemeldet werden. Nur Erwachsene können sich selbst oder ihre Kinder anmelden.
Wer sich zuerst angemeldet hat darf normalerweise auch mitmachen.Wer sich zuletzt anmeldet, hat vielleicht Pech.
Die Leiter können entscheiden, dass ein Kind nicht mitmachen darf, weil es Probleme mit ihm gibt.
Die Leiter sagen Bescheid, wer mitmacht.
Bei der Aktion oder dem Lager dürfen die Leiter fast so bestimmen, wie die Eltern.
Kinder, die mitmachen, sind vorsichtig, wenn es sein muss und können auf sich selbst und auf andere acht geben.
Die Eltern schreiben den Leitern eine Telefonnummer auf, damit man sie notfalls anrufen kann.

Teilnahmebeiträge/Beitragsmäßigungen:

Die Teilnahmebeiträge sind spätestens zum Anmeldeschluss fällig. Bei verspäteter Zahlung wird eine zusätzliche Gebühr fällig. Eine spätere Anreise, eine frühere Abreise oder eine private An- oder Abreise reduziert den Teilnahmebeitrag nicht.
Sollten sich in Einzelfällen finanzielle Schwierigkeiten ergeben, kann unser Förderverein auf Antrag einen Zuschuss gewähren. Diese Anträge sollten mit der Anmeldung bei der Stammesleitung gestellt werden. Ggf. notwendige Unterlagen (z. B. Verdienstbescheinigungen) werden wir dann bei Bedarf anfordern.
Einkommensschwache Familien kann oftmals eine Beihilfe gewährt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie z.B. bei Ihrem Jugendamt des Landkreises oder der Stadt.
Bei der Teilnahme von mindestens zwei Kindern derselben Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt, wenn das in der Info und Anmeldung zur Veranstaltung angegeben ist.
Die Eltern müssen das Geld rechtzeitig bezahlen, sonst kostet es Strafe. Es kostet immer das gleiche, auch wenn man nicht das ganze Lager über dabei ist oder nicht mit dem Bus mitfährt.
Wenn eine Familie wenig Geld hat, kann der Förderverein vielleicht etwas Geld für das Lager dazu geben. Es kann sein, dass die Eltern beweisen müssen, dass sie die Hilfe vom Förderverein brauchen.
Manchmal gibt auch ein Amt Geld dazu. Darum müssen sich die Eltern aber selbst kümmern.
Wenn mehrere Kinder aus einer Familie mitmachen, gibt es oft eine Geschwisterermäßigung. Das steht dann in der Info zum Lager drin.

Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

Wird die Veranstaltung bzw. Aktion wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet, so kann die DPSG-Marburg die Veranstaltung abändern oder den Vertrag kündigen. Nicht vorher planbare zusätzliche Kosten der Veranstaltung (zB für eine Evakuierung wegen einer amtlichen
Unwetterwarnung) können bei Bedarf nachträglich auf die Teilnehmer umgelegt und eingefordert werden.
Die DPSG-Marburg kann bis zu zwei Wochen vor der Aktion bzw. Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Die DPSG-Marburg ist verpflichtet, die Teilnehmer über eine Nichtdurchführung der Veranstaltung aufgrund Nichterreichen der Teilnehmerzahl bzw. Höherer Gewalt zu benachrichtigen. In diesem Fall wird der Teilnehmerbeitrag -abzüglich bereits entstandener Kosten- zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche an die DPSG-Marburg bestehen nicht.
Wenn es große Probleme mit dem Lager gibt, (vielleicht, weil der geplante Zeltplatz überschwemmt ist, oder etwas anderes Schlimmes passiert) dann dürfen die Leiter das Lager anders machen oder notfalls ausfallen lassen.
Wenn das Lager wegen so schlimmer Probleme mehr kostet, als die Leiter vorher wissen konnten, müssen die Eltern auch mehr bezahlen.
Wenn nicht genug Kinder angemeldet werden, können die Leiter das Lager ausfallen lassen.
Wenn ein Lager ausfällt, müssen die Leiter den Eltern Bescheid sagen. Das Geld vom Teilnehmerbeitrag, das noch übrig ist, bekommen die Eltern zurück. Etwas anderes müssen die Leiter dann nicht machen.

Rücktritt bzw. Abmeldung

Die Teilnehmer können jederzeit vor Beginn der Aktion oder Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder die Veranstaltung nicht an, so kann die DPSG-Marburg als Entschädigung den Teilnehmerbeitrag verlangen. Bei Abmeldung von Teilnehmern, für die eine schriftliche Anmeldung vorliegt, sind alle bisher entstanden Kosten vom Teilnehmer zu bezahlen. In jedem Fall werden aber bei einer Abmeldung bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung 20%, danach 50% des Teilnehmerbeitrages als Stornogebühren erhoben. Bei einer Abmeldung weniger als einer Woche vor Beginn der Maßnahme beträgt die Gebühr 80%.
Wenn der Platz an eine Ersatzperson weitervermittelt werden kann, wird der Teilnehmerbeitrag -abzüglich bereits entstandener Kosten- zurückgezahlt.
Wenn jemand nach der Anmeldung doch nicht mehr mitmachen will, sollen die Eltern den Leitern eine Email oder einen Brief schreiben.
Wenn die Leiter schon Geld für das Lager ausgeben mussten, muss man das bezahlen.
Wenn man sich zu spät abmeldet, muss ein Teil des Beitrags bezahlt werden. Wenn man sich erst ganz kurz vor dem Lager abmeldet, muss man alles bezahlen.
Wenn es ein anderes Kind als Ersatz gibt, kann man das Geld zurück bekommen. Alles, was dann schon etwas gekostet hat, muss man bezahlen.

Nichtteilnahme ohne Abmeldung / Vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung

Im Falle einer Nichtteilnahme ohne vorherige Absage oder eines vorzeitigen Verlassens der Veranstaltung muss der gesamte Teilnehmerbeitrag gezahlt werden. Muss ein Teilnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen (z.B. Heimweh, Krankheit, Ausschluss durch eigenes Verhalten) die Veranstaltung vorzeitig verlassen, so haben die Erziehungsberechtigten zusätzlich die Kosten für die gesonderte Rückfahrt zu tragen. Muss eine Betreuungsperson den Teilnehmer begleiten, so müssen auch die Kosten für diese Person von den Erziehungsberechtigten in voller Höhe getragen werden. Private Auslagen der Eltern, um das Kind bzw. den Jugendlichen abzuholen, werden nicht erstattet.
Wenn jemand angemeldet ist und einfach nicht mitkommt, ohne Bescheid zu sagen, muss er das ganze Geld bezahlen.
Wenn jemand früher nach Hause muss, weil er krank wird oder schlimmes Heimweh hat oder im Lager Probleme macht, muss er das ganze Geld bezahlen. Die Extra-Rückfahrt müssen die Eltern auch bezahlen.
Wenn dabei ein Leiter mitfahren muss, müssen die Eltern auch die Fahrkosten für den Leiter bezahlen.

Haftung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
Für Unfälle, die durch Leichtsinn, grobe Fahrlässigkeit, höhere Gewalt oder Übertretung der Regelungen/Absprachen innerhalb der Gruppe eintreten, kann eine Verantwortung seitens der Veranstaltungsleitung und der DPSG-Marburg nicht übernommen werden.
Für Schäden, die ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verursacht, haftet er bzw. die Erziehungsberechtigten im rechtlich zulässigen Rahmen.
Bei Aktionen und Lagern kann manchmal etwas passieren, das weiß jeder.
Wenn aber ein Unfall passiert, weil ein Kind Quatsch macht oder extra gefährliche Sachen macht oder etwas macht, was verboten wurde, sind die Leiter nicht Schuld an dem Unfall.
Wenn ein Kind etwas kaput macht, muss es selbst oder die Eltern oder ihre Versicherung das bezahlen. Wenn ein Kind jemanden verletzt, müssen die Eltern oder ihre Versicherung den Arzt und alles andere bezahlen.

Elternbesuche/ Anrufe:

Während der Lager sind Telefonanrufe von Eltern oder Kindern nicht erwünscht, weil solche Anrufe bei den angerufenen Kindern und bei den Kindern, die diese Anrufe mitbekommen oft Heimweh erzeugen oder verstärken. Deshalb gilt für alle Lager und Aktionen Handy-Verbot für die Teilnehmer (außer, wenn die Leiter ausdrücklich etwas anderes angekündigt haben). In Notfällen können die Eltern einen der Leiter im Lager anrufen. Elternbesuche sind ebenfalls in der Regel nicht erwünscht. (Letzteres gilt natürlich nicht für die Familienlager.)
Wenn die Eltern und Kinder im Lager miteinander telefonieren, ist danach das Heimweh meist schlimmer. Und die anderen Kinder sind dann auch traurig, weil sie nicht mit ihren Eltern gesprochen haben. Deshalb sollen Eltern nicht anrufen und die Kinder sollen auch keine Handys ins Lager mitnehmen. Für den Notfall haben die Leiter ein Handy dabei.
Eltern können immer ins Familienlager mitfahren. Eltern sollen ansonsten nur als Leiter oder als Köche oder Helfer ins Lager kommen.

Bild- und Tonaufnahmen

Während Veranstaltungen der DPSG-Marburg dürfen Bild- und Tonaufnahmen von den teilnehmenden Personen zur nicht-kommerziellen Verwendung gefertigt werden. Die DPSG-Marburg darf, diese Bild- und Tonaufnahmen veröffentlichen, sie insbesondere vervielfältigen, archivieren und verbreiten (in gedruckter Form und auf digitalen Trägern), sie öffentlich ausstellen (z.B. bei anderen Veranstaltungen), sie öffentlich wiedergeben (etwa bei Filmvorführungen) und sie öffentlich zugänglich machen (im Wege der Online-Übermittlung). Die Teilnehmer und Besucher der Veranstaltungen der DPSG-Marburg sind einverstanden mit der Speicherung und Veröffentlichung der oben genannten Aufnahmen.
Damit es von unseren Aktionen und Lagern auch Fotos gibt, dürfen alle Teilnehmer und Besucher fotografiert oder aufgenommen werden. Keiner der Teilnehmer und Besucher erhält Geld für die Bilder. Diese Bilder und Videos dürfen zB in Gruppenstunden oder auf Elternabenden gezeigt werden. Die Bilder können auch für Zeitungsberichte und Werbeplakate verwendet werden. Die Bilder und Videos dürfen auch auf der Homepage gezeigt werden oder auf einer DVD an die Teilnehmer oder die Eltern ausgeteilt werden.Sie dürfen auch verwahrt werden und später, wenn ihr erwachsen seid, bei Ehemaligentreffen angesehen werden.

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2017

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